Nachfolgend eine Einführung ins Thema. So lang wie nötig, so kurz wie möglich. Juristische Texte lesen macht keinen Spaß. Das wissen wir. Wer es noch knapper möchte, wähle bitte den Button "Kurzeinführung".
Der Mißstand ist schnell beschrieben. Millionen von Mitbürgern haben zur Absicherung des Lebensstandards private Kapitallebensversicherungen oder private Rentenversicherungen abgeschlossen. Die Werbung versprach rosige Zahlen, die Realität ist oft anders. Täglich werden Versicherungen nach regulärem Vertragsablauf oder vorzeitiger Kündigung mit enttäuschenden Leistungen ausgezahlt, enttäuschend gemessen an den früheren Prognosen. Das Dilemma kündigt sich oft über die Jahre hinweg an, einmal jährlich flattert die sogenannte "Standmitteilung" ins Haus. Wer allzu tief in die Materie einsteigt und sich seine Beitragsrendite ausrechnet, kriegt oftmals schlechte Laune. Wer noch tiefer einsteigt und die aktuellen Geschäftsberichte der Versicherungsunternehmen liest, kriegt oft noch viel schlechtere Laune. Denn viele Versicherungsunternehmen schreiben satte und stolze Gewinne. Der Kunde fragt sich, warum dann seine Auszahlung so lausig ist. Das ungefähr ist meist die Ausgangssituation und vermutlich auch der Grund, warum Sie gerade unsere Seite lesen.
Das Schlechte vorweg: Zaubern können auch wir nicht. Die einst erhofften Auszahlungssummen können mit allem anwaltlichen Geschick meist nicht erreicht werden.
Das Gute: In sehr vielen Fällen lässt sich das Unheil aber abmildern durch Einsatz des "Widerspruchsjokers". Dieser verhilft oft zu einer nachträglichen und teils deutlichen Erhöhung der Auszahlungssumme bei schon gekündigten oder abgelaufenen Verträgen, bei noch laufenden Verträgen kann er oft das Auszahlungsergebnis spürbar verbessern.
Warum nun gibt es diesen "Joker" ?
Hintergrund ist eine Richtlinie der EU, die dazu geführt hat, daß der Bundesgerichtshof in Karlsruhe auf Vorgabe des Europäischen Gerichtshofes einen kleinen Satz in einem kleinen Paragraphen in einem kaum bekannten Gesetz für ungültig erklärt hat, jedenfalls in Bezug auf Lebens- und Rentenversicherungsverträge. Diese Rechtsprechung hat die Tür aufgemacht für die Überprüfung von ca. 20 Millionen Verträgen.
Wer ist betroffen ?
Grundsätzlich betroffen sind Verträge, die zwischen 1995 und 2007 abgeschlossen wurden.
Bei diesen Verträgen geht es um die Frage, ob eine bestimmte Belehrung im Vertrag formal ausreichend ist oder nicht, im Grunde ein ziemliches juristisches Klein-klein, aber mit oft großer Wirkung. Daneben geht es noch darum, ob bestimmte Verbraucherinformationen bei Vertragsschluß ausreichend erteilt wurden, auch eine der vielen juristisches Haarspaltereien, die den Beruf eines Juristen nicht nur im Volksmund oft bestimmen.
Und was, wenn ?
Wenn Ihr Vertrag betroffen ist, dann dürfen Sie ihm "widersprechen". Ein erfolgreicher Widerspruch führt dann zu einem fürchterlichen Begriff des Juristendeutsch, zur "bereicherungsrechtlichen Rückabwicklung". Was das genau ist, darüber werden dicke Bücher geschrieben, konkret führt es aber im Ergebnis dazu, daß Sie als Verbraucher mehr Geld herausbekommen. Unsere Tätigkeit als Rechtsanwälte besteht dann darin, mit der Lebensversicherung zuerst darum zu streiten, ob ein Fall des "Widerspruchsjokers" vorliegt. Wenn das geklärt ist, dann streiten wir mit der Lebensversicherung (oder Rentenversicherung) darum, wie viel Sie an zusätzlicher Zahlung erhalten. In den seitenlangen Briefwechseln geht es dann um die Analyse der Geschäftsberichte der Versicherung, um Kennzahlen wie "Nettoverzinsung auf Kapitalanlagen", "Eigenkapitalrendite" und vieles mehr. Am Ende kommt in 80 - 90 % der von uns betreuten Fälle etwas positives heraus, positiv meint dabei mehr Geld für Sie. In den Übrigen Fällen kommt nichts heraus. Das ärgerliche ist, daß wir vorher nicht wissen können, welche diese 10 - 20 % an Fällen sind, bei denen wir trotz optimistischer Einschätzung nichts herausholen (sie kennen vielleicht das Sprichwort mit dem Gericht und der hohen See, wo man jeweils in Gottes Hand ist). Deshalb vertreten wir ausschließlich rechtsschutzversicherte Mandanten. Wir wollen nicht, daß auch nur ein einziger unserer Mandanten mit uns ein Minus einfährt. Und weil der Verlierer eines Verfahrens die Zeche zahlt und wir vorher nicht wissen, welche 80 -90 % der Fälle gutgehen und welche 10 -20 % schlecht, braucht es eine Rechtsschutzversicherung, die jedes Kostenrisiko absichert. Wir prüfen also im ersten Schritt immer Ihren Vertrag mit der Lebensversicherung, wenn die Chancen gut stehen, dann prüfen wir im 2. Schritt immer auch Ihren Vertrag mit der Rechtsschutzversicherung. Erst danach geht es los.
Wie lange dauert das alles ?
Die Prüfung durch uns dauert 10 Minuten. Wenn wir das Mandat annehmen und mit der Versicherung streiten, dann dauert das 4 Wochen bis 2 Jahre.
Wie erfolgt die Kontaktaufnahme ?
Sie können uns anrufen unter 0431-665620 oder unser Kontaktformular nutzen und uns schreiben. Wenn Sie uns unter Verwendung des Kontaktformulars schreiben, dann erhalten Sie von uns eine kostenfreie Ersteinschätzung per email und Vorschläge für das weitere Vorgehen.
Muß der Mandant mit zum Gericht, wenn es zum Streit kommt ?
Nein, die Gerichte begnügen sich in 99 % aller Fälle mit uns, das liegt daran, daß es in diesen Sachen meist nur um juristische Details geht und nicht um tatsächliche Fragen wie im Arbeitsrecht oder Scheidungsrecht.
Wer ist mein Ansprechpartner, wer tritt für mich vor Gericht auf ?
Ansprechpartner sind Rechtsanwalt Bendiksen oder Rechtsanwältin Sikorski. Wenn ein Gerichtstermin erforderlich wird, nehmen wir diesen Termin bundesweit persönlich wahr. Wir fahren also für Sie zu jedem Gericht Deutschlands, Mehrkosten berechnen wir Ihnen dafür nie. Wenn Sie uns persönlich kennen lernen wollen oder uns den Werdegang Ihres Versicherungsvertrages persönlich schildern wollen, sind wir an unserem Hauptsitz und in unserer Zweigstelle für Sie da, wir fahren aber auch gerne zu Ihrem jeweiligen Wohnort auf eine Tasse Kaffee. Das ist kein großer Aufwand, weil wir ohnehin das ganze Jahr zu Gerichtsterminen durch die Republik reisen.