Rechtsanwälte Bendiksen & Sikorski
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Bewertungsreserven - mehr Geld rausholen !

Was sind Bewertungsreserven ?

 

Die nachfolgende Lektüre ist ein wenig kompliziert, aber das Lesen lohnt sich, denken wir.

 

Bewertungsreserven entstehen, vereinfacht ausgedrückt, dadurch, dass der aktuelle Kurs eines von der Lebensversicherung mit dem Geld der Kunden gekauften Anlagepapieres (z.B. Aktie) höher ist als dessen Buchwert (also der Kaufpreis).

Wenn beispielsweise die Lebensversicherung eine Aktie vom Geld ihrer Kunden für 100,-- € kauft und die Aktie nach 10 Jahren auf 200,-- € angestiegen ist (und nicht verkauft, sondern von der Lebensversicherung gehalten wird), dann weist die Bilanz der Versicherung keinen Gewinn in Höhe von 100,-- € aus, sondern eine sogenannte "Bewertungsreserve" von 100,-- €.

In diesem Beispiel hat sich das Kundengeld im Grunde genommen verdoppelt, der Kunde bekommt, wenn sein Vertrag abläuft, von diesem Gewinn - nichts !

Hätte er die Aktie selber gekauft, statt das der Lebensversicherung zu überlassen, hätte er sein angelegtes Geld verdoppelt.

Mit diesem "Trick", nämlich die im Wert gestiegenen Aktien schlicht nicht zu verkaufen, werden erwirtschaftete Wertsteigerungen auf ganz legale Weise einer Überschußbeteiligung der Kunden entzogen.

Weil das auch für viele Nicht-Mathematiker als schreiend ungerecht erschien, wurde im Jahre 2005 eine gesetzliche Regelung eingeführt, nach welcher ausscheidende Kunden der Lebens- oder Rentenversicherung zumindest zu 50 % an den solchermaßen erwirtschafteten Wertsteigerungen, heruntergebrochen auf ihren jeweiligen Vertrag, zu beteiligen waren. Kritiker prangerten bereits damals an, dass es nicht 50 % sondern 100 % hätten sein müssen !

 

Im Jahre 2014, etwa zu der Zeit der Fußballweltmeisterschaft, als große Teile der Bevölkerung mehr auf die erfreulichen Fußballergebnisse aus Brasilien (Gewinn des Weltmeistertitels) als auf kleingedruckte komplizierte Neuigkeiten aus der Gesetzgebung achteten, gab es dann eine neue gesetzliche Regelung: Die ohnehin zu magere Beteiligung der Kunden wurde (soweit es um Wertsteigerungen aus Aktien oder festverzinslichen Wertpapieren ging) von 50 % nicht etwa, wie man denken sollte, auf 100 % hinauf, sondern auf 0 % hinuntergesetzt. Das ganze geschah in genau dem Jahr, nämlich 2014, als die Bilanzen nahezu aller Lebensversicherer die größten Steigerungen der jüngeren Geschichte bei den Bewertungsreserven auswiesen, welch` ein Zufall. Wir bezeichnen das als eine Art kleine - im Einzelfall auch durchaus große - gesetzlich legitimierte Quasi-Enteignung der Bestandkunden.

 

Für den ausscheidenden Kunden bedeutet das, daß sein wirtschaftliches Ergebnis, um dessentwillen er ja die ganze Sache mitgemacht hat, zu einem riesigen Teil davon abhängt, wann die Versicherung im Wert gestiegene Aktien und Zinspapiere verkauft. Damit steht der Kunde oft natürlich viel schlechter da als jener, der monatlich selber einen festen Betrag in Aktien und Zinspapieren angelegt hat, den jener kann ja stets die Wertsteigerungen durch Verkauf realisieren. Wir haben uns vor 2 Jahren einmal den Spaß einer kleinen, nicht-repräsentativen Umfrage unter unseren Mandanten erlaubt, wir wollten wissen, wem solche Details vom Versicherungsvertreter vor vielen Jahren bei Vertragsabschluß berichtet wurden. Das nicht-überraschende Ergebnis: Niemandem. Damit wollen wir aber keinem Versicherungsvertreter einen Vorwurf machen, viele wußten solcherlei Details selber nicht.

 

Wenn auch Ihr Vertrag wegen der Abschmelzung der Bewertungsreserven in der Auszahlung enttäuscht hat, prüfen wir gerne kostenfrei für Sie die Möglichkeit eines Nachschlages auf die bereits ausgezahlte Summe mit Hilfe des "Widerspruchsjokers". Steht die Auszahlung noch aus, prüfen wir kostenfrei für Sie, ob es sich lohnt, mit Hilfe des Widerspruchsjokers eine höhere Auszahlungssumme anzustreben.

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