Rechtsanwälte Bendiksen & Sikorski
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Schon ausgezahlte Verträge

Wenn der Vertrag schon ausgezahlt ist, sei es aufgrund des regulären Vertragsablaufes, sei es aufgrund vorzeitiger Kündigung, dann macht es immer Sinn, die Möglichkeit eines Widerspruches zu prüfen. In der Mehrheit der von uns überprüften Fälle bietet der Widerspruch eine gute Möglichkeit, einen Nachschlag zu erhalten.

Inzwischen können wir auf Erfahrungswerte einer sehr großen Zahl geprüfter Verträge und geführter Auseinandersetzungen mit Versicherungsunternehmen zurückblicken.

Dabei ergibt sich folgendes Bild: Der zu erzielende Nachschlag bei sogenannten "klassischen" privaten Lebens- oder Renten-Versicherungen ist in aller Regel bei Verträgen, die nach August 2014 abgelaufen sind oder gekündigt wurden, deutlich größer als bei solchen, die vor August 2014 abgelaufen sind oder gekündigt wurden. Grund dafür ist der weitestgehende Wegfall bzw. die dramatische Reduzierung der Auszahlung sogenannter Bewertungsreserven nach einer Gesetzesänderung im Spätsommer 2014.

 

Rufen Sie uns für eine kostenfreie Einschätzung Ihrer Möglichkeiten, noch jetzt einen Nachschlag auf die bereits an Sie ausgezahlte Summe zu erhalten, gerne an unter 0431-665620 oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

 

 

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Björn Bendiksen

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